Wer darauf spekuliert hatte, noch einmal mit einem blauen Auge davonzukommen, muss sich nun endgültig mit der Realität abfinden. Die besagt, dass die bis zum 1.1.2006 rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen rechtens ist. Das hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Zum Hintergrund. Bis zum 30.4.2005 gab es hinsichtlich der Besteuerung von Fahrzeugen nur Pkw und „andere Fahrzeuge“. Wohnmobile bis 2,8 Tonnen wurden damals als normale Autos eingestuft, Modelle, die schwerer waren, kamen in die Kategorie „andere Fahrzeuge“. Damit wurden sie behandelt wie Lkw. Am 18.12.2006 wurde dann für Wohnmobile eine eigene Kategorie eingeführt. Das führte zu einer Menge Ärger.
Beschwerde hat der Besitzer eines Wohnmobiles eingereicht, der für die Jahre von 2002 bis 2006 lediglich eine Steuer von jährlich 198 Euro zahlen musste. Er erhielt die Mitteilung, dass ab dem Jahr 2006 ein Betrag in Höhe von 310 Euro zu entrichten sei. Der Mann reichte nicht nur Beschwerde ein, sondern klagte auch vor den Finanzgerichten. Die gaben ihm jedoch einen Korb. Nun sollte das Bundesverfassungsgericht endgültig für Klarheit sorgen. Und das tat es. Nun war es der Bundesfinanzhof, der sich mit einer Beschwerde an die höchsten Richter wandte. Offenbar sollte die Sache endgültig aus der Welt geschafft werden. So beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht intensiv mit der Regelung. Das Ergebnis hat dem Beschwerdeführer sicherlich nicht geschmeckt. Das Gericht gab an, dass der Vorwurf des Klägers auf ein Verbot von rückwirkenden Besteuerungen nicht greife. Nach Jahren der Unklarheiten war es jetzt also die oberste Instanz, die das Thema Wohnmobilbesteuerung abschließend beurteilt hat. Weitere Beschwerden sind nicht zu erwarten und wären sowieso sinnlos.
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