Urlaub mit dem Wohnmobil ist praktisch. Das Haus ist zum Übernachten immer dort, wo man gerade ist. Da man mit dem Wohnmobil meist viele Stationen bereist, muss man die Regeln der Reiseumstände beachten. Je nach Wohnmobilgröße benötigt man einen mehr oder weniger großen Parkplatz, um das Gefährt sicher abzustellen.
Beim Parken ist allerdings nicht nur der Platz, sondern auch der Ort entscheidend. Einfach in einen Waldweg fahren ist nicht erlaubt – wo also abstellen? Der ACE hat sich dieses Problems jetzt angenommen, da die Parkfreiheit von Wohnmobilen eingeschränkt ist. Der Club warnt vor dem Parken auf freigegebenen Flächen, da es auch dort für Wohnmobile verboten sein kann. Speziell ist das der Fall, wenn Wohnmobile nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr, sondern im Rahmen eines anderen Zwecks, also „zweckfremd“ parken. Das kann das Parken in einer Innenstadt sein, um diese zu besichtigen und in der Zeit dort zu wohnen. Der Zweck ist dann das Wohnen und ein Parken wäre unter Umständen dann nicht erlaubt. Das ist der Fall, weil der Gebrauch der jeweiligen Straße für die Allgemeinheit beim langfristigen „Wohnparken“ nicht mehr möglich ist. Parken auf Urlaub in der Innenstadt ist also verboten. Die Straße darf demnach zum Parken genutzt werden, aber nicht zum mehrmaligem Übernachten.
Natürlich kann ein Parken zum Übernachten als Erholung möglich sein, mehrmaliges Übernachten ist aber laut ACE nicht erlaubt. Das ist in der StVO nicht direkt geregelt, der Zweck dient u.U. aber dem Wohnen und das wäre nicht erlaubt. Hier ist Vorsicht vor Bußgeldern geboten.
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